• #1

    Beleidigung ist eine Straftat nach StGB, die immer mit Vorsatz erfolgt.
    Ziel derart sinnlosen, primitiven und niederträchtigen Handelns ist Ehrverletzung des Gegenübers.


    Sie kann schriftlich, mündlich oder gestikulierend erfolgen; mündliche oder gestikulierende Beleidigungen werden nach Anklage gerne als "Mißverständnisse" dargestellt, teils mit Erfolg.


    Schriftlich verfaßte Beleidigungen sind eindeutig und unmißverständlich, insbesonders im Internet, wenn auch noch ein Adressat (z.B. Zebeler) angegeben wird; die eigene Adresse liefert der Verfasser auch gleich dazu.
    Internet-Beleidigungen werden i.d.R. strafverschärfend angesehen, da die Anzahl der Betrachter unabsehbar ist.
    Auch eine zeitversetzte Wiederholung oder Bekräftigung der Beleidigung wirkt strafverschärfend, da somit eine Affekthandlung auszuschließen ist.


    Selbst bei ihrem eigenen Anwalt werden Beleidiger als unangenehme "Kundschaft" angesehen, "Ehrendelikte" rangieren auf sehr flachem Niveau; zudem zahlt keine Rechtschutzversicherung (Vorsatztat) oder geht nachher in Regreß, kaum Aussicht auf Erfolg, meist mangelhafte Solvenz beim Mandanten.


    Ebenso verhält es sich vor Gericht, Beleidiger erfahren auch dort wenig Ansehen; Pseudo-Helden, die zuvor "niemals unterwürfig werden würden" (z.B. Entschuldigungsversuch) und so tun, als könnten sie die zu erwartende Strafe lächelnd aus der Hosentasche zahlen, mutieren nach der Urteilsverkündung meistens zu jammernden Häufchen Elend.
    Sollten sie ggf. in den Bau "einfahren" dürfen lernen sie dort sehr schnell, was die Begriffe Autorität, Hackordnung und Unterwürfigkeit tatsächlich bedeuten; auch im "Bunker" sind Beleidigungsdelikte weit unten auf der "Ehrenskala" zu finden; eine Wiederholung hier könnte zu einem "Unfall" führen.


    hier mal ein paar Beispiele, was Beleidigungen im Durchschnitt kosten:


    - Idiot 1500€
    - Vollidiot 2500€
    - deine Dummheit 500€
    - nicht nur dumm 500€
    - unterbelichtet 500€
    - asozial 500€


    - Schmerzensgeld 2500€
    - Gerichtskosten 2500€
    - eigener RA 2500€
    - gegnerischer RA 2500€
    - Spesen/Fahrkosten 500€


    zusätzlich kann der Kläger Verdienstausfall, evtl. sogar künftige Einkommensausfälle geltend machen.


    Die Addition aller Posten ergibt den zu zahlenden Betrag.


    Zahlt der Beklagte alle Forderungen ist die Angelegenheit erledigt, er ist nun vorbestraft.


    Kann oder will er nicht zahlen, drohen ein Titel, Zwangsvollstreckung oder Haft; auch eine Mischung vorgenannter Maßnahmen ist möglich.

  • #3

    Gentlemen,


    ich habe die Erfahrung gemacht, am besten ignoriert man Provokateure komplett. Wenn sich niemand aufstacheln lässt, wird ihnen bald langweilig.


    Freue mich auf wieder schöne Themen und Beiträge in diesem sonst so kameradschaftlichen Forum.

  • #4

    Natürlich ist alles richtig was der Verfasser dieses Themas schreibt.
    Einen Menschen persönlich anzugreifen, und sei es auch nur verbal, ist rechtlich höchst bedenklich und menschlich auch verwerflich.
    Deshalb will ich es mal anders formulieren:
    Leider gibt es (wie im wahren Leben auch) hier im Forum einen Teilnehmer, den ich hier namentlich und persönlich nicht nennen will und werde, auf den die Aussagen "Vollidiot" "dumm" und "asozial" voll umfänglich zutreffen. Leider kommt sein Charakter auch noch aus der untersten Schublade.
    Das ist explizit keine Beleidigung sondern meine ganz persönliche Meinung und Feststellung.
    Es gibt einige Mitglieder um nicht zu sagen viele, denen die meisten Beiträge dieses Teilnehmers gewaltig auf den Zeiger gehen. Die Anderen die sich über solchen Schwachsinn amüsieren, sollen es von mir aus auch weiterhin tun.
    Dieses Forum zu administrieren und zu moderieren lehne ich weiterhin ab, und es war bis jetzt auch nicht nötig.
    Ich hoffe, dass wir in Zukunft hier wieder Beiträge lesen werden, die einen sachlichen und themenbezogenen Inhalt haben.
    In diesem Sinne kann es doch nur besser werden.

    Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.
    (Henry Ford)
    Gruß Thomas:boywink:

  • #5

    Hallo,


    uffbasse!


    nicht, daß irgendein Zappelpeter die Forenmitglieder durch dümmliche falsche Aussagen zu beleidigenden Ausführungen treibt, und sich anschließend an einer kostenpflichtigen Abmahnung bereichert.


    Das wäre ein hinterhältiges Geschäftsmodell.


    Gruss
    Lutz

  • #7

    Der Typ war schon als ehemalger "BB" so.
    Wurde gekickt und macht jetzt mit neuem Account weiter.
    Wusste alles besser und spielte sich als Oberlehrer auf.

    CB1100 EX 2018 Hawkseye Blue, Seitendeckel lackiert, Retro-Embleme, Reifendruck-Kontrolle, BT Batterie-Monitor, Edelstahl Kühlergrill, orig. Heizgriffe, orig. Gabelmanschetten, Daytona Öltemperatur-Anzeige, Fehling Gepäckträger

  • #9


    Der Adressat ist in o.a. Text leicht erkennbar, zudem im wird erneut eine Verbreitung im Internet, sogar durch Wiederholung der strittigen Formulierungen, vollzogen.


    "Das ist explizit keine Beleidigung" ist ebenso wirkungslos wie z.B. "ich würde nie A.........h zu dir sagen".


    Die "Feststellung" ist eine Bekräftigung und wirkt strafverschärfend; neben dem §185 StGB (Beleidigung) kommt daher auch §186 StBG (üble Nachrede) zum Zuge.


    Die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung verläuft dort, wo es jemandem nicht darum geht zur Diskussion beizutragen, sondern die Ehre eines anderen anzugreifen; dies ist hier, schriftlich dokumentiert und mit Absender versehen, gegeben.


    All meine Ausführungen beziehen sich nicht auf moralische, sondern nur auf juristische Betrachtung der Fakten.

  • #10

    Hallo Zusammen,


    dafür gibt es im persönlichen Bereich des Forum eine Einstellungsmöglichkeit:


    "Deine ignorierten Mitglieder:"........ :dance: :eusa-whistle:


    Wenn jeder von Euch so vorgeht, ist es dann bald vorbei mit dem Spuk :eusa-whistle:


    In diesem Sinne, eine gute Woche.


    Gruß aus Köln


    Dirk

    ______________________________


    Honda CB 1100 A, LSL Clubman Umbau, GB500 Clubman

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