SC78 Fahrer Erfahrungen mit 160/60 ZR 18 Hinterreifen?

  • #1

    Hallo EX Fahrer,


    Hat einer schon mit seiner SC78 Erfahrungen mit den von Bridgestone freigegebenen 160er Hinterreifen gemacht?


    Würde mich interessieren, wie groß der Unterschied zum 140er beim Fahren ist.


    Danke und Gruß
    Tom

    CB1100 EX 2018 Hawkseye Blue, Seitendeckel lackiert, Retro-Embleme, Reifendruck-Kontrolle, BT Batterie-Monitor, Edelstahl Kühlergrill, orig. Heizgriffe, orig. Gabelmanschetten, Daytona Öltemperatur-Anzeige, Fehling Gepäckträger

  • #3

    Hi Thomas,


    Welchen fährst Du denn?


    Danke und Gruß
    Tom

    CB1100 EX 2018 Hawkseye Blue, Seitendeckel lackiert, Retro-Embleme, Reifendruck-Kontrolle, BT Batterie-Monitor, Edelstahl Kühlergrill, orig. Heizgriffe, orig. Gabelmanschetten, Daytona Öltemperatur-Anzeige, Fehling Gepäckträger

  • #4

    Den T31. Das ist m.W. der einzige 160iger, den Du in Deutschland mit einer Reifenfreigabe (noch) fahren darfst. Ab nächsten Jahr musst Du damit glaub zur Einzelabnahme?


    Hier in der Schweiz ist der genau genommen in Kombination mit der Felge hinten nicht erlaubt, was ich erst übersehen hatte.

  • #5

    Also laut Unbedenklichkeitsbescheinigung von Bridgestone vom 31.01.2018
    Sind folgende 160er Hinterreifen auf der 4 Zoll Felge in Deutschland erlaubt:


    BT023 Sport Touring
    T30R und T30R EVO
    T31R


    Wieso sollten sie ab 2020 nur noch mit Einzelabnahme erlaubt werden?
    Woher kommt diese Information?

    CB1100 EX 2018 Hawkseye Blue, Seitendeckel lackiert, Retro-Embleme, Reifendruck-Kontrolle, BT Batterie-Monitor, Edelstahl Kühlergrill, orig. Heizgriffe, orig. Gabelmanschetten, Daytona Öltemperatur-Anzeige, Fehling Gepäckträger

  • #6

    Hi,


    stimmt, Du hast Recht. Den T30 + EVO und BT023R hatte ich nicht mehr auf dem Schirm, als ich das geschrieben hatte.


    Soweit ich die Nachrichten aus Deutschland zum Thema der Reifenfreigabe verstanden hatte, sollen Reifen mit vom Motorradhersteller abweichenden Grössen, was dann eben auch auf 160/60 zutrifft, nicht mehr per Unbedenklichkeitsbescheinigung, sondern nur noch per Einzelabnahme möglich sein.


    Da zum Beispiel: https://www.motorradonline.de/…nklichkeitsbescheinigung/


    Letztens hatte ich auch noch gesehen, dass das durchgewunken wurde mit einer Übergangsregelung. Schau mal da genauer S.2 Kap 1.2 die letzten beiden Absätze: https://www.adac.de/-/media/pd…freigaben-motorraeder.pdf


    Beim kopieren gehen leider die Spaces verloren, aber ich nehms mal trotzdem rüber für den Fall, dass das PDF irgendwann verschwindet. Das komplette PDF rübernehmen geht leider auch nicht. 100k zu gross. :-/




    Im letzten Satz ist sicher ein Schreibfehler und 2025 gemeint. Mit Deinen Reifen die Du jetzt kaufst, kommst Du also sicher noch nach der alten Regelung durch, aber bei den nächsten wird das nicht mehr klappen.


    Es wundert mich ja wirklich, dass das an Dir vorbeigegangen ist. Gefühlt gab es da ein grösseres Medienecho. Aber vielleicht habe ich es auch nur deswegen mitbekommen, weil ich vor 3 Monaten selbst erst auf Reifensuche war, was relativ mühsam war, weil viele nicht liefern konnten.


    Viele Grüsse


    Thomas

  • #7

    Hi Thomas,


    Ja, das habe ich wirklich nicht mitbekommen. Hab meine erst im Mai dieses Jahres gekauft und nun ist im neuen Jahr ein neuer Satz fällig.


    Deshalb habe ich erst jetzt angefangen zu suchen und zu lesen. :D


    Danke für Deine Informationen.


    Grüße
    Tom

    CB1100 EX 2018 Hawkseye Blue, Seitendeckel lackiert, Retro-Embleme, Reifendruck-Kontrolle, BT Batterie-Monitor, Edelstahl Kühlergrill, orig. Heizgriffe, orig. Gabelmanschetten, Daytona Öltemperatur-Anzeige, Fehling Gepäckträger

  • Hey,

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